CTG-Kontrolle

Zu den Vorsorgeuntersuchungen gehört ab der 30. Schwangerschaftswoche auch eine regelmäßige CTG-Kontrolle, die ich ebenfalls in meiner Praxis durchführen kann. Diese Überwachungen sind zusätzlich zu den Kontrollen bei Ihrem Frauenarzt möglich und werden von der Krankenkasse bezahlt.

Dabei wird der kindliche Herzschlag mittels Ultraschallwellen hör- und sichtbar gemacht. Das sich bildende Herzfrequenzmuster ermöglicht es mir, so den Gesundheitszustand und die Sauerstoffversorgung Ihres Kindes zu überwachen.

Bereits ab der 19. Schwangerschaftswoche kann ich mit Hilfe eines Tokographen die Bauchspannung und damit die Wehentätigkeit überwachen.

Sowohl Toko- als auch CTG-Überwachung dauern ca. 30 bis 40 Minuten.

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